Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
belasten
be|lạs|ten :1. a) mit einer Last versehen, schwer machen, beschweren:
einen Fahrstuhl, eine Brücke zu stark belasten;
man muss den Talski belasten (das Körpergewicht auf den Talski verlagern);
Nur die Vorderteile der Füße belasten, fast nur die Zehen, das ist das ganze Geheimnis (Dwinger, Erde 132);
b) in seiner Existenz, Wirkung, in seinem [Lebens]wert beeinträchtigen:
Schadstoffe belasten die Atmosphäre;
Nebensächlichkeiten belasten den Gedankengang;
erblich belastet sein (↑ "erblich" );
dass das Betriebsklima in den Streitkräften zusehends besorgniserregender werde und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr belaste (Saarbr. Zeitung 3. 12. 79, 1);
Viele Leute … haben Angst, die Lebensmittel könnten zu stark mit Schadstoffen belastet sein (Brückenbauer 11. 9. 85, 25);
dass allein in der Steiermark 87 000 Hektar der Waldfläche durch Immissionen nachweislich belastet seien (Neue Kronen Zeitung 30. 3. 84, 3);
Der Verbraucher nimmt nun auch noch andere belastete (Schadstoffe enthaltende) Lebensmittel zu sich (Allgemeine Zeitung 21. 12. 84, 26).
2. a) stark in Anspruch nehmen:
jemanden mit Verantwortung, Arbeit belasten;
sein Gedächtnis nicht mit unwichtigen Dingen belasten;
er belastete sein Gewissen mit Schuldgefühlen;
Elisabeth wollte ihn nicht mit ihren Problemen belasten (Sebastian, Krankenhaus 173);
Jedenfalls soll man nicht seine Freunde mit einer traurigen Geschichte belasten (Frisch, Stiller 371);
Am Mittag waren vor allem die Straßen zum Bodensee stark belastet (Weser-Kurier 20. 5. 85, 12);
b) jemandem, einer Sache zu schaffen machen, schwer auf jemandem, etwas lasten:
zu viel Fett belastet den Magen;
die Verantwortung scheint dich sehr zu belasten;
jemand ist mit schwerer Schuld belastet (trägt schwere Schuld);
von Sorgen belastet;
Vor allem aber schien es sie innerlich sehr zu belasten, nun für die NKWD tätig sein zu müssen (Leonhard, Revolution 77).
3. (Rechtssprache) als schuldig erscheinen lassen:
Aussagen, die den Angeklagten belasten;
Was den Angeklagten vor allem belastet, ist nicht die Summe der Indizien (Frisch, Gantenbein 428);
nicht die Spur eines Beweises gelingt, um den Sistierten mit den Doppelmorden zu belasten (Noack, Prozesse 107);
er habe belastendes Material gegen Coax (Brecht, Groschen 283).
4. (Geldwesen) mit einer finanziellen Last belegen; jemandem, einer Sache eine finanzielle Schuld auferlegen:
diese Gesetze belasten den Staatshaushalt mittelbar oder unmittelbar;
die Bevölkerung mit zusätzlichen Steuern belasten;
ein Konto mit einem Betrag belasten;
dafür belasten wir Sie mit DM 100,–;
das Haus ist mit einer Hypothek belastet (auf das Haus ist eine Hypothek eingetragen);
Das Gestüt sei ohnehin erheblich belastet, anders habe man die Zubauten … nicht finanzieren können (Frischmuth, Herrin 76).
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