Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
belangen
be|lạn|gen [mittelhochdeutsch belangen = ausreichen; sich erstrecken, althochdeutsch belangēn = verlangen, zu ↑ "langen"]:a) (Rechtssprache) zur Verantwortung ziehen, verklagen:
jemanden gerichtlich [wegen Diebstahls] belangen;
Ich muss Sie mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von zehn Mark belangen (Bastian, Brut 129);
b) (veraltend) an[be]langen, betreffen:
was mich belangt, so …
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