Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
bekunden
be|kụn|den [aus der niederdeutschen Rechtssprache, zu kunden, mitteldeutsch Nebenform von ↑ "künden"]:1. a) (gehoben) zum Ausdruck bringen; deutlich (durch Worte, Gesten oder Mienen) zeigen:
seine Bereitwilligkeit, Furcht, Teilnahme, seine Sympathie bekunden;
er bekundete laut und deutlich sein Missfallen;
Diese beiden Typen bekundeten nunmehr für den Mord ein ungeheuer irres Interesse (Prodöhl, Tod 253);
Normalerweise war Stevens nicht ein Mann, der seine Gefühle derart bekundete (Stories 72 [Übers.], 35);
mit mürrisch wirkenden Handbewegungen bekundete er, das Anliegen der Polizei begriffen zu haben (Bastian, Brut 164);
b) (Rechtssprache) vor Gericht aussagen, bezeugen:
etwas eidlich bekunden;
Augenzeugen bekundeten, dass der Beklagte nicht die Vorfahrt beachtet habe.
2. (gehoben) zum Ausdruck kommen; deutlich werden, sich zeigen:
dadurch, darin bekundete sich ihr ganzer Hass;
ihre Verschiedenheit bekundete sich immer stärker;
ein gewisser edler Luxus, die generosità, die sich darin bekundete, der Form einen … Eigenwert beizulegen (Th. Mann, Zauberberg 722).
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