Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
bekleiden
be|klei|den :1. [mittelhochdeutsch bekleiden]
a) mit Kleidung versehen:
sie hatte sich nur notdürftig [mit einem Slip] bekleidet;
leicht bekleidet sein (nur wenig anhaben);
Die sieben Werke der Barmherzigkeit: Durstige tränken, Hungrige speisen, Nackte bekleiden, … (Reinig, Schiffe 73);
So setzten wir uns …, nur mit Stiefeln bekleidet, in Trab (Remarque, Westen 107);
b) (gehoben) mit etwas schmückend beziehen, bedecken:
die Wände waren mit weißer Seide bekleidet;
c) (gehoben veraltet) in ein Amt, Recht o. Ä. einsetzen und dadurch mit etwas versehen:
jemanden mit großer Macht bekleiden.
2. [eigentlich = jemanden mit einem Amtskleid bekleiden] (gehoben) (einen Posten, ein Amt) innehaben:
einen hohen Posten, eine wichtige Stellung, ein Amt bekleiden;
Der Obergefreite bekleidete im bürgerlichen Leben den Posten eines Speisewagenkellners (Gaiser, Jagd 150).
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