Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beklagen
be|kla|gen [mittelhochdeutsch beklagen, althochdeutsch bic(h)lagōn]:1. a) (gehoben) über einen Verlust, Todesfall Empfindungen des Schmerzes, der Trauer in [lauten] Worten äußern:
den Tod eines Freundes beklagen;
Menschenleben waren nicht zu beklagen (es gab keine Toten bei etwas);
b) bedauern; über etwas klagen:
den sozialen und politischen Wandel beklagen;
Ich aß im Hotel Stadt Hamburg den fetten Karpfen, dessen Los ich beklagte (Koeppen, Rußland 8);
Er beklagt sein Schicksal, Sonderschüler zu sein (Klee, Pennbrüder 23);
Mrs. Turneycroft galt als die Urheberin des Duelles, dessen Ausgang man lebhaft beklagte (A. Kolb, Daphne 176);
Verluste oder Schäden sind nicht zu beklagen (hat es nicht gegeben; Bergengruen, Rittmeisterin 400);
Die viel beklagte mangelnde Beteiligung der Studentenschaft am hochschulpolitischen Geschehen (Nuissl, Hochschulreform 205).
2. jemandem gegenüber seine Unzufriedenheit über ein Unrecht o. Ä. klagend äußern:
sich über seinen Vorgesetzten beklagen;
ich habe mich bei ihm über diese/wegen dieser Ungerechtigkeit beklagt;
Sie sagte, sie könne sich jetzt nicht mehr über Langeweile beklagen (Feuchtwanger, Herzogin 176);
»Man bekommt heutzutage einen so komplizierten Geist«, beklagte sich der General ehrlich (Musil, Mann 777).
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