Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beitreten
bei|tre|ten :a) sich einer Abmachung, einem Übereinkommen, Vertrag o. Ä. anschließen:
einem Pakt beitreten;
b) Mitglied einer Vereinigung, Organisation o. Ä. werden:
dass er auch etwas zur Veränderung beitragen müsste und entschloss sich, dem Wahlverein der Sozialdemokraten beizutreten (Kühn, Zeit 73);
erst später trat er dem Verwaltungsrat bei, auch das nur ungern (Frisch, Montauk 31);
Als Jacob Wasserman eine Organisation für den Bau einer Synagoge … gründete, trat Chester Kaplan natürlich bei (Kemelman [Übers.], Mittwoch 160);
c) (Rechtssprache) zu einem laufenden Verfahren als Beteiligter hinzukommen:
Einem verfassungsgerichtlichen Verfahren können in bestimmten Fällen Beteiligte beitreten oder von Amts wegen beigeladen werden (Fraenkel, Staat 340);
d) (veraltend) einer Meinung zustimmen:
Ein Mann der frischen Entschlüsse, trat ich dem Vorschlag des Angestellten bei (Th. Mann, Krull 378).
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