Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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bei|trei|ben [ursprünglich von dem Vieh, das bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist als Zins in den Stall des Gläubigers getrieben wurde] (Rechtssprache):zwangsweise einziehen, eintreiben, zwangsvollstrecken:
fällige Raten beitreiben;
»Wir werden auch im Steuerfall Zwick jede Mark beitreiben«, sagte der Minister (SZ 27. 6. 98, 63);
Geldbeträge, die auf Grund des aufgehobenen Bußgeldbescheides … beigetrieben worden sind, werden … auf die Kosten des Strafverfahrens angerechnet (Straßenverkehrsrecht, OWiG 290).
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