Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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bei|schrei|ben (besonders Amtssprache):als [amtliche] Eintragung niederschreiben, nachtragen:
die Namensänderung ist im Personenstandsbuch beizuschreiben;
ich muss mein Haushaltsbuch noch beischreiben (umgangssprachlich; meine weiteren Ausgaben eintragen).
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