Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beiordnen
bei|ord|nen :1. zuordnen, zuteilen, an die Seite stellen, beigeben:
jemandem mehrere Fachleute beiordnen;
Er wurde Desaix beigeordnet, der … mit seiner Armee in tollem Zug nach Oberägypten jagte (Ceram, Götter 93);
Dem Blutkreislauf wird das Lymphgefäßsystem beigeordnet (Medizin II, 19).
2. (Rechtssprache) zum Pflichtverteidiger, zur Pflichtverteidigerin bestellen:
Er legte Wert auf den Hinweis, er sei »nur beigeordnet«, nur Pflichtverteidiger (Spiegel 9, 1966, 61).
3. (Sprachwissenschaft) nebenordnen.
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