Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Beiladung
Bei|la|dung, die; -, -en:1. a) das ↑ {{link}}Beiladen{{/link}} (1):
die Beiladung von Möbeln;
b) etwas, was zu der eigentlichen Ladung geladen wird:
das Schiff hat meist Beiladungen.
2. (Rechtssprache)
a) das ↑ {{link}}Beiladen{{/link}} (2); das Beigeladenwerden:
auf Antrag erfolgten mehrere Beiladungen;
b) Schriftstück, durch das jemand ↑ {{link}}beigeladen{{/link}} (2) wird:
die Beiladung ist Ihnen bereits zugegangen.
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