Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beihilfefähig
bei|hil|fe|fä|hig (Amtssprache):für eine ↑ "Beihilfe" (1) geeignet, zugelassen:
Zuschüsse in Höhe zwischen 33 1/3 und 70 % der beihilfefähigen Gesamtkosten (Bundestag 190, 1968, 10 281).
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