Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Beihilfe
Bei|hil|fe, die; -, -n:1. (vom Staat oder von einer anderen Institution als Zuschuss gewährte) [Geld]unterstützung, materielle Hilfe:
eine einmalige Beihilfe erhalten.
2. (Rechtssprache) Mithilfe bei der Vorbereitung oder Ausführung einer Straftat:
jemanden wegen Beihilfe zum Mord verurteilen;
dass wir … gegen Sie vorgehen müssen – wegen Begünstigung oder wegen Beihilfe (Fallada, Herr 92).
3. (veraltend) Hilfe, [geistige] Unterstützung:
leistete es der Restauration seiner alten despotischen Landesfürsten Beihilfe (Niekisch, Leben 27);
ein Kaufmann aus Wien … hatte sie … mit Beihilfe eines Verbandes zur Bekämpfung des Mädchenhandels aus dem Zwinger entführt (Th. Mann, Krull 138).
Bei|hil|fe, die; -, -n:1. (vom Staat oder von einer anderen Institution als Zuschuss gewährte) [Geld]unterstützung, materielle Hilfe:
eine einmalige Beihilfe erhalten.
2.
jemanden wegen Beihilfe zum Mord verurteilen;
dass wir … gegen Sie vorgehen müssen – wegen Begünstigung oder wegen Beihilfe (Fallada, Herr 92).
3. (veraltend) Hilfe, [geistige] Unterstützung:
leistete es der Restauration seiner alten despotischen Landesfürsten Beihilfe (Niekisch, Leben 27);
ein Kaufmann aus Wien … hatte sie … mit Beihilfe eines Verbandes zur Bekämpfung des Mädchenhandels aus dem Zwinger entführt (Th. Mann, Krull 138).