Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Behörde
Be|hör|de, die; -, -n [zu veraltet behören, mittelhochdeutsch behœren = zugehören, eigentlich = Ort, (Amts)stelle, wohin etwas gehört]:a) staatliche, kommunale oder kirchliche Dienststelle, Verwaltungsorgan:
staatliche, städtische Behörden;
nur mit ausdrücklicher Genehmigung der vorgesetzten Behörde;
ein Gesuch bei der zuständigen Behörde einreichen;
von Behörde zu Behörde laufen;
ihm war schreckhaft eingefallen, dass die ostdeutschen Behörden gegen den Flugverkehr der Westberliner Besatzungsmächte protestiert hatten (Johnson, Ansichten 133);
Trotz der rigorosen Einquartierungen standen die örtlichen Behörden dem ständigen Strom von Evakuierten völlig machtlos gegenüber (Leonhard, Revolution 112);
b) Sitz der Behörde (a); Amtssitz; Amtsgebäude:
die Behörde befindet sich in der Dantestraße;
Auf der Behörde das Zimmer war noch das gleiche, nur dass ein anderer Mann darin saß (Gaiser, Schlußball 137); K Pflicht, Aufgabe, ↑ "Amt" (1 b):
Raub und Mord zu bestrafen ist Eure höchste Behörde (Goethe, Reineke Fuchs 10, 451).
Be|hör|de, die; -, -n [zu veraltet behören, mittelhochdeutsch behœren = zugehören, eigentlich = Ort, (Amts)stelle, wohin etwas gehört]:a) staatliche, kommunale oder kirchliche Dienststelle, Verwaltungsorgan:
staatliche, städtische Behörden;
nur mit ausdrücklicher Genehmigung der vorgesetzten Behörde;
ein Gesuch bei der zuständigen Behörde einreichen;
von Behörde zu Behörde laufen;
ihm war schreckhaft eingefallen, dass die ostdeutschen Behörden gegen den Flugverkehr der Westberliner Besatzungsmächte protestiert hatten (Johnson, Ansichten 133);
Trotz der rigorosen Einquartierungen standen die örtlichen Behörden dem ständigen Strom von Evakuierten völlig machtlos gegenüber (Leonhard, Revolution 112);
b) Sitz der Behörde (a); Amtssitz; Amtsgebäude:
die Behörde befindet sich in der Dantestraße;
Auf der Behörde das Zimmer war noch das gleiche, nur dass ein anderer Mann darin saß (Gaiser, Schlußball 137); K Pflicht, Aufgabe, ↑ "Amt" (1 b):
Raub und Mord zu bestrafen ist Eure höchste Behörde (Goethe, Reineke Fuchs 10, 451).