Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
behändigen
be|hạ̈n|di|gen :1. (veraltet) aushändigen, übergeben:
Conrad Ahlers … behändigte dem CDU-Designatus Kiesinger in bedrängter Stunde ein Dokument (Spiegel 47, 1966, 3);
K Hierauf behändigte der Greis dem Seppe das Tüchlein (Mörike, Hutzelmännlein 145).
2. (schweizerisch) ergreifen, an sich nehmen:
einer der Räuber behändigte die Kasse;
statt in Jims Brusttasche zu greifen und das Tranchiermesser zu behändigen (Muschg, Gegenzauber 273);
Bei Strahlenalarm ist ein Transistorradio zu behändigen und der Schutzraum aufzusuchen (NZZ 24. 8. 83, 20).
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