Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
begründen
be|grụ̈n|den [mittelhochdeutsch begründen = festen Grund geben, befestigen]:1. den Grund zu etwas legen, eine Grundlage für etwas schaffen:
eine Richtung, eine Schule (in der Kunst) begründen;
einen Hausstand, eine Zeitung begründen (besser: gründen);
das Werk begründete ihren Ruhm;
Jamblichos hatte in seinen Schriften … eine Theorie von dem Hineinragen der Geisterwelt in das irdische Leben begründet (Thieß, Reich 320);
Ein Vertrag begründet eine Norm, die die Vertragschließenden »anerkennen« (Habermas, Spätkapitalismus 142).
2. Gründe, etwas als Grund für etwas angeben:
seinen Standpunkt, ein Urteil begründen;
das ist durch nichts zu begründen;
sachlich begründete Zweifel;
begründete (berechtigte) Ansprüche;
er begründete seinen Verzicht mit Erschöpfung (Lenz, Brot 112);
Bundesstaaten sind als historisch begründete Ausnahmen Übergangserscheinungen (Fraenkel, Staat 62);
in etwas begründet sein/liegen, durch etwas begründet sein (seinen Grund in/durch etwas finden, sich von etwas herleiten: das ist in der Natur der Sache begründet; Zwar schwiegen sie alle, doch das lag wahrscheinlich im Wetter begründet [Bastian, Brut 95]).
3. in etwas seinen Grund finden, sich aus etwas erklären:
Wie begründet sich die Legalität einer Herrschaft? (Fraenkel, Staat 180).
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