Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
[B]
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
beglaubigen
be|glau|bi|gen [zu veraltet glaubig = glaubwürdig]:1. amtlich, von amtlicher Stelle als richtig, wahr, echt bestätigen:
etwas notariell beglaubigen;
er ließ die Urkunde beglaubigen;
eine beglaubigte Fotokopie;
dieser angebliche Ausspruch ist nicht hinreichend beglaubigt (dokumentiert).
2. (einen diplomatischen Vertreter) in seinem Amt bestätigen, akkreditieren:
ein bei einem benachbarten Staat beglaubigter Botschafter.
be|glau|bi|gen
etwas notariell beglaubigen;
er ließ die Urkunde beglaubigen;
eine beglaubigte Fotokopie;
dieser angebliche Ausspruch ist nicht hinreichend beglaubigt (dokumentiert).
2. (einen diplomatischen Vertreter) in seinem Amt bestätigen, akkreditieren:
ein bei einem benachbarten Staat beglaubigter Botschafter.