Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beglaubigen
be|glau|bi|gen [zu veraltet glaubig = glaubwürdig]:1. amtlich, von amtlicher Stelle als richtig, wahr, echt bestätigen:
etwas notariell beglaubigen;
er ließ die Urkunde beglaubigen;
eine beglaubigte Fotokopie;
dieser angebliche Ausspruch ist nicht hinreichend beglaubigt (dokumentiert).
2. (einen diplomatischen Vertreter) in seinem Amt bestätigen, akkreditieren:
ein bei einem benachbarten Staat beglaubigter Botschafter.
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