Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
begeben
be|ge|ben [mittelhochdeutsch begeben, althochdeutsch bigeban = aufgeben; unterlassen]:1.
a) (Papierdeutsch, oft auch gehoben) an einen bestimmten Ort, irgendwohin gehen, fahren (häufig verblasst):
sich ins Hotel begeben;
sich in Klausur begeben;
sich auf die Suche begeben (zu suchen anfangen);
sich zu Bett begeben (sich schlafen legen);
sich in ärztliche Behandlung begeben (sich ärztlich behandeln lassen);
Zu Hause angelangt, begab ich mich im Überzieher auf mein Zimmer (Th. Mann, Krull 57);
Begeben Sie sich in die Bibliothek (Hacks, Stücke 272);
Er begab sich, nahezu im Laufschritt, zum Café Asch (Kirst, 08/15, 392);
er möge nur still, ganz privat sich nach Prag begeben (St. Zweig, Fouché 221);
Sind Zebras und Löwen es wirklich wert, sich in Lebensgefahr zu begeben? (Grzimek, Serengeti 155);
b) (gehoben) mit etwas beginnen:
sich an die Arbeit begeben.
2. (gehoben) sich um etwas bringen, auf etwas verzichten:
sich eines Rechts, einer Möglichkeit begeben;
sich jedes politischen Einflusses begeben;
Sobald sich der Mensch seiner Herrschaft über die Technik begibt, … (Menzel, Herren 62);
Solcher Empfindungen hatte Hans Castorp sich nun … fast ganz begeben (Th. Mann, Zauberberg 319).
3. (gehoben) geschehen, sich zutragen, ereignen:
dann begab sich etwas Erstaunliches;
es begab sich, dass …;
Ihm ist weinerlich-glücklich zumut, als habe sich etwas Großes und Wichtiges begeben (Fallada, Mann 206).
4. (Bankwesen) Wertpapiere o. Ä. ausgeben, in Umlauf setzen, emittieren:
Neuseeland beabsichtigt, am schweizerischen Kapitalmarkt eine weitere Anleihe zu begeben (NZZ 16. 10. 81, 18).
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