Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
befugen
be|fu|gen [spätmittelhochdeutsch sich bevūgen = eine Befugnis ausüben, zu ↑ "Fug"]:jemandem die Berechtigung, die Macht zu etwas geben, die Genehmigung erteilen, etwas zu tun:
jemanden [zu etwas] befugen;
er ist befugt, das Lager zu betreten;
zu diesem Vorgehen war er nicht befugt;
Das darf ich nur, wenn mich der Herr Kapitän dazu befugt (Konsalik, Promenadendeck 225);
doch befugten sie (= die Minister) mich schließlich, mich mit der Sache nochmals zu befassen (Niekisch, Leben 60);
eine … Schicht rechtlich freier, zur aktiven Teilnahme am Prozess der politischen Willensbildung befugter … Personen (Fraenkel, Staat 65).
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