Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Befehl
Be|fehl, der; -[e]s, -e [spätmittelhochdeutsch bevel(ch) = Übergabe; Obhut, zu mittelhochdeutsch bevelhen, ↑ "befehlen"]:1. a) mündlich oder schriftlich gegebener Auftrag, der genau befolgt werden muss; Anordnung eines Vorgesetzten, einer höheren Instanz:
ein strenger, geheimer Befehl;
jemandem einen Befehl geben;
einen Befehl erlassen, befolgen;
den Befehl zum Rückzug erteilen;
den Befehl verweigern;
etwas geschieht auf Befehl;
Er gab Befehle, vielerlei, durcheinander, sich widersprechende, schaute amüsiert zu, wie man sie beflissen ausführte (Feuchtwanger, Herzogin 134);
Er hatte den Befehl bekommen, einen Menschen durch den Schnee zu tragen (Jahnn, Nacht 103);
Der Kommandant kann einen allgemeinen Befehl schwer rückgängig machen (Hasenclever, Die Rechtlosen 471);
Ü die Genugtuung, dem Befehl ihrer inneren Stimme … gefolgt zu sein (Musil, Mann 1 550);
R Befehl ist Befehl (einem Befehl muss unbedingt gehorcht werden);
zu Befehl! (Militär; jawohl, ich werde Ihren Befehl ausführen);
b) (EDV) Anweisung an Rechenanlagen zur Ausführung einer bestimmten Operation.
2. Befehlsgewalt, Leitung, Kommando:
den Befehl über eine Einheit haben, führen;
er hat den Befehl über die Festung übernommen;
unter jemandes Befehl stehen.
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