Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
[B]
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
befangen
1be|fạn|gen (gehoben veraltet):umfangen, umschließen, ergreifen, erfassen:
wie … ein elender Ausdruck ihren Blick befing (Th. Mann, Hoheit 89);
wie sie … über die Bühne geht, vom Leben befangen, umstellt von den ärmlichen Kulissen ihres Verstecks (Schnabel, Anne 8).
2be|fạn|gen [eigentlich 2. Partizip von veraltet befangen, mittelhochdeutsch bevāhen, althochdeutsch bifāhan = umfassen, einengen; schon mittelhochdeutsch bevangen, bevān = in etwas verwickelt, unfrei]:
1. nicht frei und natürlich, sondern durch etwas in Verlegenheit, Verwirrung gebracht und daher gehemmt; unsicher, schüchtern:
eine befangene junge Frau;
in Gesellschaft ist er immer sehr befangen;
die Kinder … lachten und tollten nicht. Befangen standen sie mit ihrer Lehrerin vor dem ausgehobenen Grab (Bastian, Brut 116).
2. (besonders Rechtssprache) voreingenommen, parteiisch:
jemanden für befangen erklären;
einen Richter als befangen ablehnen.
3. ☆ in etwas befangen sein (gehoben; von etwas stark bestimmt sein: in dem Glauben befangen sein, dass …; Die Ideologie wird zu einem jeweils konkret überprüfbaren Vorurteil …, in dem die Einzelnen oder Gruppen befangen sind [Fraenkel, Staat 140]).
3be|fạn|gen, sich:
sich befassen:
denn mit den Toten hab' ich mich niemals gern befangen (Goethe, Faust I, 319 f. [Prolog]).
1be|fạn|gen
wie … ein elender Ausdruck ihren Blick befing (Th. Mann, Hoheit 89);
wie sie … über die Bühne geht, vom Leben befangen, umstellt von den ärmlichen Kulissen ihres Verstecks (Schnabel, Anne 8).
2be|fạn|gen
1. nicht frei und natürlich, sondern durch etwas in Verlegenheit, Verwirrung gebracht und daher gehemmt; unsicher, schüchtern:
eine befangene junge Frau;
in Gesellschaft ist er immer sehr befangen;
die Kinder … lachten und tollten nicht. Befangen standen sie mit ihrer Lehrerin vor dem ausgehobenen Grab (Bastian, Brut 116).
2. (besonders Rechtssprache) voreingenommen, parteiisch:
jemanden für befangen erklären;
einen Richter als befangen ablehnen.
3. ☆ in etwas befangen sein (gehoben; von etwas stark bestimmt sein: in dem Glauben befangen sein, dass …; Die Ideologie wird zu einem jeweils konkret überprüfbaren Vorurteil …, in dem die Einzelnen oder Gruppen befangen sind [Fraenkel, Staat 140]).
3be|fạn|gen, sich
sich befassen:
denn mit den Toten hab' ich mich niemals gern befangen (Goethe, Faust I, 319 f. [Prolog]).