Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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beeinspruchen
be|ein|spru|chen (österreichische Rechtssprache):Berufung einlegen; gegen etwas Einspruch erheben:
eine Entscheidung, eine Note beeinspruchen;
Die Bürgerinitiativen wollen das Vorhaben neuerlich beeinspruchen (Kurier 29. 12. 2007, 10).
be|ein|spru|chen
eine Entscheidung, eine Note beeinspruchen;
Die Bürgerinitiativen wollen das Vorhaben neuerlich beeinspruchen (Kurier 29. 12. 2007, 10).