Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beeidigen
be|ei|di|gen :1. (gehoben) beeiden:
er beeidigte seine Aussage.
2. (österreichische Amtssprache, sonst veraltet) unter Eid nehmen, vereidigen:
Was für den beeidigten Zeugen gilt, gilt auch für den beeidigten Sachverständigen (Mostar, Unschuldig 9).
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