Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beeiden
be|ei|den :durch einen Eid bekräftigen, beschwören:
eine Aussage vor Gericht beeiden;
Zeugen haben die Nitribitt am Mittag des 29. Oktober zum letzten Mal getroffen, andere beeiden, sie noch am Tage darauf gesehen zu haben (Noack, Prozesse 27);
alle Anschuldigungen müssen durch beeidete Zeugenaussagen vor Gericht erwiesen werden (Prodöhl, Tod 227).
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