Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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bedingt
be|dịngt:nicht uneingeschränkt, nur mit Einschränkung[en]:
eine bedingte Erlaubnis;
bedingter Straferlass (Rechtssprache; Straferlass unter der Voraussetzung einwandfreier Führung während der Bewährungsfrist);
bedingte Erbantrittserklärung (österreichische Rechtssprache; Beschränkung der Haftbarkeit der Erben auf die Erbschaftshöhe);
bedingte Strafe (österreichische, schweizerische Rechtssprache; Strafe auf Bewährung);
er wurde zu zwei Monaten Gefängnis bedingt (österreichisch, schweizerisch; auf Bewährung) verurteilt;
etwas nur bedingt gutheißen;
bedingt tauglich, geeignet, richtig, gültig;
K er weiß so glatt und so bedingt (mit Einschränkungen, Vorbehalten) zu sprechen, dass sein Lob erst recht zum Tadel wird (Goethe, Torquato Tasso IV, 2).
be|dịngt
eine bedingte Erlaubnis;
bedingter Straferlass (Rechtssprache; Straferlass unter der Voraussetzung einwandfreier Führung während der Bewährungsfrist);
bedingte Erbantrittserklärung (österreichische Rechtssprache; Beschränkung der Haftbarkeit der Erben auf die Erbschaftshöhe);
bedingte Strafe (österreichische, schweizerische Rechtssprache; Strafe auf Bewährung);
er wurde zu zwei Monaten Gefängnis bedingt (österreichisch, schweizerisch; auf Bewährung) verurteilt;
etwas nur bedingt gutheißen;
bedingt tauglich, geeignet, richtig, gültig;
K er weiß so glatt und so bedingt (mit Einschränkungen, Vorbehalten) zu sprechen, dass sein Lob erst recht zum Tadel wird (Goethe, Torquato Tasso IV, 2).