Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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beauftragen
be|auf|tra|gen:jemandem einen Auftrag erteilen; befehlen, etwas Bestimmtes zu tun:
jemanden mit etwas beauftragen;
man hat mich beauftragt, die Konferenz vorzubereiten;
der Rechtsanwalt ist beauftragt, meine Interessen wahrzunehmen;
Mit dem Vollzug der Strafe wurde der Kanton Bern beauftragt (Bund 11. 10. 83, 1).
be|auf|tra|gen
jemanden mit etwas beauftragen;
man hat mich beauftragt, die Konferenz vorzubereiten;
der Rechtsanwalt ist beauftragt, meine Interessen wahrzunehmen;
Mit dem Vollzug der Strafe wurde der Kanton Bern beauftragt (Bund 11. 10. 83, 1).