Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beauflagen
be|auf|la|gen [zu ↑ "Auflage" (2 b)] (DDR):(einer Person, einem Betrieb u. Ä.) eine Pflichtleistung auferlegen:
der Betrieb ist beauflagt worden, die Produktionskosten weiter zu senken;
Außerdem wurde Paul beauflagt, sich wieder mit seiner Frau zu versöhnen (Plenzdorf, Legende 135).
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