Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
beamtshandeln
be|ạmts|han|deln (österreichische Amtssprache, oft auch scherzhaft):in amtlicher Eigenschaft vorgehen:
Ein Richter verurteilt Polizisten, die einen Schwarzen spitalsreif beamtshandelt haben (Standard 26. 7. 2000, 1).
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