Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Beamter
Be|ạm|ter, der Beamte/ein Beamter; des/eines Beamten, die Beamten/zwei Beamte [substantiviert aus veraltet beamt, Kurzform von ↑ "beamtet"]:Person, die im öffentlichen Dienst (bei Bund, Land, Gemeinde u. Ä.) oder im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht und ein bestimmtes Rechtsverhältnis ihrem Dienstherrn gegenüber hat:
ein pflichttreuer, kleiner Beamter;
politischer Beamter (Beamter [z. B. Staatssekretär, Regierungspräsident], der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortwährender Übereinstimmung mit der jeweiligen Bundes- oder Landesregierung stehen muss und der jederzeit [z. B. bei einem Regierungswechsel] in den Ruhestand versetzt werden kann);
die höheren Beamten;
sämtliche Beamten/(auch:) Beamte;
tüchtigem Beamten/(veraltet:) Beamtem wurde Auszeichnung verliehen;
ihm als Beamten/(neben:) Beamtem;
die Ernennung städtischer Beamter/(veraltend:) Beamten;
Weil aber Langer noch Beamter auf Probe sei, müsse er … mit der Entfernung aus dem Schuldienst rechnen (Spiegel 11, 1983, 49).
Um gehäuftes Auftreten der Doppelform Beamtinnen und Beamte zu vermeiden, kann die Ausweichform Beamtenschaft gewählt werden. Die Bezeichnung Bedienstete ist im Plural ebenfalls auf beide Geschlechter beziehbar.
Be|ạm|ter, der Beamte/ein Beamter; des/eines Beamten, die Beamten/zwei Beamte [substantiviert aus veraltet beamt, Kurzform von ↑ "beamtet"]:Person, die im öffentlichen Dienst (bei Bund, Land, Gemeinde u. Ä.) oder im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht und ein bestimmtes Rechtsverhältnis ihrem Dienstherrn gegenüber hat:
ein pflichttreuer, kleiner Beamter;
politischer Beamter (Beamter [z. B. Staatssekretär, Regierungspräsident], der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortwährender Übereinstimmung mit der jeweiligen Bundes- oder Landesregierung stehen muss und der jederzeit [z. B. bei einem Regierungswechsel] in den Ruhestand versetzt werden kann);
die höheren Beamten;
sämtliche Beamten/(auch:) Beamte;
tüchtigem Beamten/(veraltet:) Beamtem wurde Auszeichnung verliehen;
ihm als Beamten/(neben:) Beamtem;
die Ernennung städtischer Beamter/(veraltend:) Beamten;
Weil aber Langer noch Beamter auf Probe sei, müsse er … mit der Entfernung aus dem Schuldienst rechnen (Spiegel 11, 1983, 49).
Um gehäuftes Auftreten der Doppelform Beamtinnen und Beamte zu vermeiden, kann die Ausweichform Beamtenschaft gewählt werden. Die Bezeichnung Bedienstete ist im Plural ebenfalls auf beide Geschlechter beziehbar.