Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Bann
Bạnn, der; -[e]s [mittelhochdeutsch, althochdeutsch ban, zu ↑ "bannen"]:1. (im Mittelalter) Ausschluss oder Ausweisung aus einer [kirchlichen] Gemeinschaft:
den Bann über jemanden aussprechen, verhängen;
jemanden mit dem Bann belegen;
vom Bann gelöst werden;
Ü Der Sitzungssaal des Stadtrates, der die Verordnung (= ein Rauchverbot) erließ, blieb allerdings von dem Bann verschont (Hamburger Morgenpost 25. 5. 83, 3).
2. (gehoben) beherrschender Einfluss; magische Kraft, Wirkung, der man sich kaum entziehen kann; Zauber:
den Bann [des Schweigens] brechen;
sich aus dem Bann einer Musik lösen;
in jemandes Bann geraten;
das Spiel hielt ihn in [seinem] Bann;
unter dem Bann der Ereignisse stehen;
☆ jemanden in seinen Bann schlagen/ziehen (ganz gefangen nehmen, fesseln: Opfer einer Show, die Millionen in ihren Bann zieht [Kicker 82, 1981, 20]).
3. (nationalsozialistisch) Gliederungsbereich innerhalb der Hitlerjugend.
4. [zugewiesener] Bezirk, [abgegrenztes] Gebiet:
dann müssten sie Urfehde schwören, auf ihren Schlössern ruhig zu bleiben und nicht aus ihrem Bann zu gehen (Goethe, Götz III).
Bạnn, der; -[e]s [mittelhochdeutsch, althochdeutsch ban, zu ↑ "bannen"]:1. (im Mittelalter) Ausschluss oder Ausweisung aus einer [kirchlichen] Gemeinschaft:
den Bann über jemanden aussprechen, verhängen;
jemanden mit dem Bann belegen;
vom Bann gelöst werden;
Ü Der Sitzungssaal des Stadtrates, der die Verordnung (= ein Rauchverbot) erließ, blieb allerdings von dem Bann verschont (Hamburger Morgenpost 25. 5. 83, 3).
2. (gehoben) beherrschender Einfluss; magische Kraft, Wirkung, der man sich kaum entziehen kann; Zauber:
den Bann [des Schweigens] brechen;
sich aus dem Bann einer Musik lösen;
in jemandes Bann geraten;
das Spiel hielt ihn in [seinem] Bann;
unter dem Bann der Ereignisse stehen;
☆ jemanden in seinen Bann schlagen/ziehen (ganz gefangen nehmen, fesseln: Opfer einer Show, die Millionen in ihren Bann zieht [Kicker 82, 1981, 20]).
3. (nationalsozialistisch) Gliederungsbereich innerhalb der Hitlerjugend.
4. [zugewiesener] Bezirk, [abgegrenztes] Gebiet:
dann müssten sie Urfehde schwören, auf ihren Schlössern ruhig zu bleiben und nicht aus ihrem Bann zu gehen (Goethe, Götz III).