Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ausweisen
aus|wei|sen :1. des Landes verweisen, jemandem nicht länger den Aufenthalt in einem bestimmten Land gestatten:
einen Staatenlosen ausweisen;
jemanden als unerwünschte Person ausweisen.
2. (mithilfe eines ↑ {{link}}Ausweises{{/link}} [1]) seine, jemandes Identität nachweisen:
bitte weisen Sie sich aus!;
die Dokumente haben ihn als Unterhändler ausgewiesen;
Ü der (= ein Anglist) zwar hochschulpolitisch noch kaum hervorgetreten, aber als Mitglied des Bundes Freiheit der Wissenschaft eindeutig ausgewiesen war (Nuissl, Hochschulreform 67).
3. a) sich erweisen:
sich als guter/(selten:) guten Geschäftsmann ausweisen;
wenn man in der Gruppe eine Aktionsform zu sehen bereit ist, die sich an Erfolgen auszuweisen vermag (Hofstätter, Gruppendynamik 21);
b) unter Beweis stellen:
sein Talent ausweisen;
Dieses Ansehen hat er sich mehr noch als durch sein ausgewiesenes Können durch die Furchtlosigkeit … erworben (Böll, Und sagte 152 [Nachwort]);
c) (schweizerisch) (Kenntnisse, Fähigkeiten) nachweisen:
Der Bewerber muss sich über eine abgeschlossene handwerkliche Berufslehre ausweisen können (Basler Zeitung 9. 10. 85, 50);
d) (schweizerisch) ↑ "beweisen" (2):
Weltrekordhalter Bubka wies sich über Nervenstärke aus (NZZ 31. 8. 86, 33);
der Platzklub … wies sich auch über eine gute Raumaufteilung aus (NZZ 2. 9. 86, 37).
4. rechnerisch nachweisen, zeigen:
wie die Statistik ausweist;
ausgewiesene Überschüsse;
amtliche Register wiesen aus, dass sie an diesem Tage in Paris geweilt hatten (Mostar, Unschuldig 25).
5. (Bauwesen) für einen bestimmten Zweck vorsehen, zur Verfügung stellen:
Zu den noch verfügbaren Flächen wurden schon neue Gebiete ausgewiesen, die in fünf bis zehn Jahren verkauft werden können (Hamburger Abendblatt 23. 5. 85, 23);
obwohl auch hier der Bebauungsplan … eine ganz andere Bebauung auswies (Stuttg. Zeitung 14. 10. 89, 34).
6. a) offiziell als etwas bezeichnen, zu etwas erklären, deklarieren:
Auch das Saarland unterstützt eine Initiative des Bundesrats, wonach der Ausbau der A 8 … als Bedarf ausgewiesen wird (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 24);
Die einen erhoffen sich Entschädigungen, die anderen ein Gutachten, das ihre Häuser als einsturzgefährdet ausweist und staatliche Mittel verheißt (Fest, Im Gegenlicht 246);
b) kennzeichnen, angeben:
mit der Angabe der Verbraucherfrist, sie wird seit November 1986 generell ausgewiesen, kommen wir den Wünschen der Kunden entgegen (Freie Presse 17. 11. 83, 3);
die Kosten für Eltern und Kinder werden nicht separat ausgewiesen (a & r 9, 1998, 136).
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