Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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ausüben
aus|üben:1. (eine Tätigkeit regelmäßig oder längere Zeit) [berufsmäßig] ausführen:
ein Gewerbe, Handwerk, einen Beruf ausüben;
eine Kunst ausüben;
eine Praxis ausüben (praktizieren).
2. innehaben und anwenden:
die Macht, die Herrschaft ausüben;
sein Wahlrecht ausüben (davon Gebrauch machen);
Sie übten ein wahres Schreckensregiment aus (Brecht, Groschen 237);
ob jemand, der an den Rollstuhl gebunden ist, eine politische Führungsfunktion ausüben kann (Woche 28. 2. 97, 6).
3. wirksam werden lassen:
Zwang, Einfluss, Druck auf jemanden ausüben;
ihr Name übt eine magische Wirkung aus;
Unendlichen Reiz übt auf die Jugend das Neue aus (Th. Mann, Krull 89).
aus|üben
ein Gewerbe, Handwerk, einen Beruf ausüben;
eine Kunst ausüben;
eine Praxis ausüben (praktizieren).
2. innehaben und anwenden:
die Macht, die Herrschaft ausüben;
sein Wahlrecht ausüben (davon Gebrauch machen);
Sie übten ein wahres Schreckensregiment aus (Brecht, Groschen 237);
ob jemand, der an den Rollstuhl gebunden ist, eine politische Führungsfunktion ausüben kann (Woche 28. 2. 97, 6).
3. wirksam werden lassen:
Zwang, Einfluss, Druck auf jemanden ausüben;
ihr Name übt eine magische Wirkung aus;
Unendlichen Reiz übt auf die Jugend das Neue aus (Th. Mann, Krull 89).