Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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aussteuern
aus|steu|ern:1. durch geschicktes Steuern unter Kontrolle bringen:
wenn ein Reifen platzt, darf man nicht bremsen, sondern muss den Wagen aussteuern;
Aus der Schussfahrt einen Ski parallel ausstellen und umsteigen, mit Beinedrehen den Schwung aussteuern (Kemmler, Das große DSV-Skihandbuch, München/Bern/Wien 1977, S. 94).
2. (Elektronik) so einstellen, dass unerwünschte Verzerrungen vermieden werden:
einen Verstärker, ein Tonbandgerät aussteuern.
3. (veraltet) jemandem, besonders der Tochter, eine Aussteuer geben:
er musste drei Töchter aussteuern.
4. (Versicherungswesen) die Versicherungsleistungen an einen Versicherten beenden:
Die Krankenkasse hat mich inzwischen ausgesteuert (Hörzu 15, 1983, 137);
während in Frankreich bereits etwa 200 000 Beschäftigungslose aus den Arbeitslosenversicherungen ausgesteuert sind (NZZ 31. 8. 87, 15).
aus|steu|ern
wenn ein Reifen platzt, darf man nicht bremsen, sondern muss den Wagen aussteuern;
Aus der Schussfahrt einen Ski parallel ausstellen und umsteigen, mit Beinedrehen den Schwung aussteuern (Kemmler, Das große DSV-Skihandbuch, München/Bern/Wien 1977, S. 94).
2. (Elektronik) so einstellen, dass unerwünschte Verzerrungen vermieden werden:
einen Verstärker, ein Tonbandgerät aussteuern.
3. (veraltet) jemandem, besonders der Tochter, eine Aussteuer geben:
er musste drei Töchter aussteuern.
4. (Versicherungswesen) die Versicherungsleistungen an einen Versicherten beenden:
Die Krankenkasse hat mich inzwischen ausgesteuert (Hörzu 15, 1983, 137);
während in Frankreich bereits etwa 200 000 Beschäftigungslose aus den Arbeitslosenversicherungen ausgesteuert sind (NZZ 31. 8. 87, 15).