Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
äußern
äu|ßern [mittelhochdeutsch ūʒern (reflexiv) = aus der Hand, aus dem Besitz geben, verzichten, zu ↑ "äußer…"]:1. aussprechen, kundtun:
seine Meinung, einen Wunsch, [seine] Bedenken äußern;
Zweifel [an etwas], sein Befremden [über etwas] äußern;
die Ansicht äußern, dass …;
es hieß, der Regent habe großen Ärger und Verdruss … geäußert (A. Kolb, Daphne 176);
»Frieden gibt's nicht!«, äußert Albert kurz (Remarque, Westen 60).
2. <äußern + sich> seine Meinung sagen, Stellung nehmen:
sich freimütig, anerkennend äußern;
sich dahin [gehend] äußern, dass …;
sich über jemanden abfällig äußern;
sich über etwas, zu etwas äußern.
3. <äußern + sich> in bestimmter Weise in Erscheinung treten:
die Krankheit äußert sich in, durch Schüttelfrost;
Eine gewisse Nervenüberreizung äußerte sich zuweilen in sonderbaren inneren Erlebnissen (Niekisch, Leben 292).
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