Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
außergesetzlich
au|ßer|ge|setz|lich :außerhalb des Gesetzes; nicht auf einem Gesetz beruhend:
auch erhält die Regierung nachträglich für als notwendig erkannte außergesetzliche Maßnahmen herkömmlich vom Parlament Indemnität (Fraenkel, Staat 321).
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Ansicht: außergesetzlich