Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
außergerichtlich
au|ßer|ge|richt|lich (Rechtssprache):ohne Mitwirkung eines Gerichts; nicht auf der Tätigkeit des Gerichts beruhend:
ein außergerichtlicher Vergleich;
außergerichtliche [Prozess]kosten;
alle Beklagten … einigten sich außergerichtlich (CCI 6, 1986, 1).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: außergerichtlich