Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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außergerichtlich
au|ßer|ge|richt|lich (Rechtssprache):ohne Mitwirkung eines Gerichts; nicht auf der Tätigkeit des Gerichts beruhend:
ein außergerichtlicher Vergleich;
außergerichtliche [Prozess]kosten;
alle Beklagten … einigten sich außergerichtlich (CCI 6, 1986, 1).
au|ßer|ge|richt|lich
ein außergerichtlicher Vergleich;
außergerichtliche [Prozess]kosten;
alle Beklagten … einigten sich außergerichtlich (CCI 6, 1986, 1).