Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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ausschreiben
aus|schrei|ben:1. nicht abgekürzt schreiben:
seinen Vornamen, ein Wort ausschreiben.
2. ausfüllen, ausfertigen, ausstellen:
einen Scheck, eine Rechnung, ein Rezept, ein Attest ausschreiben;
jemandem eine Quittung ausschreiben.
3. öffentlich und schriftlich für Interessenten, Bewerber, Teilnehmer o. Ä. zur Kenntnis bringen, bekannt geben:
einen Wettbewerb, eine Meisterschaft ausschreiben;
eine Wohnung [zum Vermieten], eine Stelle ausschreiben;
Lieferungen ausschreiben;
Wahlen ausschreiben (ansetzen);
jemanden [zwecks Festnahme] polizeilich ausschreiben;
Er sah darauf, dass die ausgeschriebenen (festgesetzten) Steuern auch unnachsichtig eingetrieben wurden (Thieß, Reich 511).
4. a) (aus einem gegebenen Text o. Ä.) herausschreiben:
eine Stelle [aus einem Buch] ausschreiben;
die Rollen eines Theaterstücks, die Stimmen [für die einzelnen Instrumente] aus einer Partitur ausschreiben;
b) für seine Zwecke ausschöpfen, ausbeuten:
eine wissenschaftliche Arbeit, einen Autor ausschreiben.
5.
a) sich schreibend, schriftstellerisch entfalten:
In dessen Blättern konnte sich Habe ausschreiben (Spiegel 41, 1977, 268);
b) sich als Schriftsteller(in) erschöpfen:
Veröffentlicht man zwei Jahre kein Buch, heißt es: »Er hat sich ausgeschrieben.« (Schnurre, Schattenfotograf 373);
In den letzten Jahren hat Miller … praktisch nichts mehr veröffentlicht. »Ich habe mich ausgeschrieben«, hat Miller einmal erklärt (MM 9. 6. 80, 28).
6. zu Ende schreiben:
So schreib doch deine Geschichte aus, die du angefangen hast (Goethe, Götz IV).
aus|schrei|ben
seinen Vornamen, ein Wort ausschreiben.
2. ausfüllen, ausfertigen, ausstellen:
einen Scheck, eine Rechnung, ein Rezept, ein Attest ausschreiben;
jemandem eine Quittung ausschreiben.
3. öffentlich und schriftlich für Interessenten, Bewerber, Teilnehmer o. Ä. zur Kenntnis bringen, bekannt geben:
einen Wettbewerb, eine Meisterschaft ausschreiben;
eine Wohnung [zum Vermieten], eine Stelle ausschreiben;
Lieferungen ausschreiben;
Wahlen ausschreiben (ansetzen);
jemanden [zwecks Festnahme] polizeilich ausschreiben;
Er sah darauf, dass die ausgeschriebenen (festgesetzten) Steuern auch unnachsichtig eingetrieben wurden (Thieß, Reich 511).
4. a) (aus einem gegebenen Text o. Ä.) herausschreiben:
eine Stelle [aus einem Buch] ausschreiben;
die Rollen eines Theaterstücks, die Stimmen [für die einzelnen Instrumente] aus einer Partitur ausschreiben;
b) für seine Zwecke ausschöpfen, ausbeuten:
eine wissenschaftliche Arbeit, einen Autor ausschreiben.
5.
a) sich schreibend, schriftstellerisch entfalten:
In dessen Blättern konnte sich Habe ausschreiben (Spiegel 41, 1977, 268);
b)
Veröffentlicht man zwei Jahre kein Buch, heißt es: »Er hat sich ausgeschrieben.« (Schnurre, Schattenfotograf 373);
In den letzten Jahren hat Miller … praktisch nichts mehr veröffentlicht. »Ich habe mich ausgeschrieben«, hat Miller einmal erklärt (MM 9. 6. 80, 28).
6. zu Ende schreiben:
So schreib doch deine Geschichte aus, die du angefangen hast (Goethe, Götz IV).