Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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ausrichten
aus|rich|ten:1. im Auftrag eines anderen mitteilen, bestellen, übermitteln:
jemandem Grüße [von jemandem] ausrichten;
richte ihr aus, dass sie heute nicht zu kommen braucht.
2. bei etwas Erfolg haben; erreichen, tun können, erwirken:
bei jemandem etwas, nicht viel ausrichten können;
Nein, mit Vernunft ist hier nichts auszurichten (Hildesheimer, Tynset 224);
dass gegen die geheiligte Ordnung einer so vortrefflichen Hausfrau nichts auszurichten ist (Geissler, Nacht 164);
Also wollen wir denn sehen, was wir ausrichten, jeder an seinem Platze (Th. Mann, Hoheit 235).
3. in eine bestimmte einheitliche Richtung bringen:
etwas, sich in einer Linie ausrichten;
der Schirrmeister ließ die Fahrzeuge auf den Zentimeter genau ausrichten (Kuby, Sieg 295);
Schnurgerade ausgerichtet standen sie (= die Ballettmädchen) in einer Reihe (Ott, Haie 288).
4. a) auf etwas, jemanden einstellen, einrichten, abstellen:
das Warenangebot auf die Bedürfnisse/nach den Bedürfnissen/an den Bedürfnissen der Käufer ausrichten;
b) in bestimmter Weise, an einer bestimmten Ideologie o. Ä. orientieren:
die Arbeit der Verbände einheitlich ausrichten;
diese Gruppe ist kommunistisch ausgerichtet;
Als handele es sich … nicht um eine ganz bestimmte Konzeption, auf die seit Jahren sein … Handeln ausgerichtet ist (Dönhoff, Ära 128).
5. (für jemanden) gestalten, arrangieren:
sie haben für ihre Tochter die Hochzeit ausgerichtet;
eine Tagung, Meisterschaften ausrichten (veranstalten);
Noch war die Leichenfeier für Eisner auszurichten (Niekisch, Leben 52).
6. (Bergbau)
a) eine Lagerstätte finden, entdecken:
ein Braunkohlevorkommen ausrichten;
b) eine Lagerstätte erschließen:
ein Eisenerzlager ausrichten.
7. (süddeutsch, österreichisch umgangssprachlich) jemanden herabsetzen, schlechtmachen:
sie richten gerne andere Menschen aus.
8. (schweizerisch) zahlen, auszahlen:
die Witwenrente, eine Subvention ausrichten.
aus|rich|ten
jemandem Grüße [von jemandem] ausrichten;
richte ihr aus, dass sie heute nicht zu kommen braucht.
2. bei etwas Erfolg haben; erreichen, tun können, erwirken:
bei jemandem etwas, nicht viel ausrichten können;
Nein, mit Vernunft ist hier nichts auszurichten (Hildesheimer, Tynset 224);
dass gegen die geheiligte Ordnung einer so vortrefflichen Hausfrau nichts auszurichten ist (Geissler, Nacht 164);
Also wollen wir denn sehen, was wir ausrichten, jeder an seinem Platze (Th. Mann, Hoheit 235).
3. in eine bestimmte einheitliche Richtung bringen:
etwas, sich in einer Linie ausrichten;
der Schirrmeister ließ die Fahrzeuge auf den Zentimeter genau ausrichten (Kuby, Sieg 295);
Schnurgerade ausgerichtet standen sie (= die Ballettmädchen) in einer Reihe (Ott, Haie 288).
4. a) auf etwas, jemanden einstellen, einrichten, abstellen:
das Warenangebot auf die Bedürfnisse/nach den Bedürfnissen/an den Bedürfnissen der Käufer ausrichten;
b) in bestimmter Weise, an einer bestimmten Ideologie o. Ä. orientieren:
die Arbeit der Verbände einheitlich ausrichten;
diese Gruppe ist kommunistisch ausgerichtet;
Als handele es sich … nicht um eine ganz bestimmte Konzeption, auf die seit Jahren sein … Handeln ausgerichtet ist (Dönhoff, Ära 128).
5. (für jemanden) gestalten, arrangieren:
sie haben für ihre Tochter die Hochzeit ausgerichtet;
eine Tagung, Meisterschaften ausrichten (veranstalten);
Noch war die Leichenfeier für Eisner auszurichten (Niekisch, Leben 52).
6. (Bergbau)
a) eine Lagerstätte finden, entdecken:
ein Braunkohlevorkommen ausrichten;
b) eine Lagerstätte erschließen:
ein Eisenerzlager ausrichten.
7. (süddeutsch, österreichisch umgangssprachlich) jemanden herabsetzen, schlechtmachen:
sie richten gerne andere Menschen aus.
8. (schweizerisch) zahlen, auszahlen:
die Witwenrente, eine Subvention ausrichten.