Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Ausnahmezustand
Aus|nah|me|zu|stand, der:a) außergewöhnlicher, unüblicher, eine Ausnahme darstellender Zustand;
b) (Staatsrecht) in Ausnahmesituationen, wie sie z. B. durch Krieg, Aufruhr, eine Naturkatastrophe hervorgerufen werden können, geltender Rechtszustand, in dem bestimmte Staatsorgane (z. B. Regierung, Polizei, Militär) besondere Vollmachten erhalten:
während des Ausnahmezustands kann die Verfassung außer Kraft gesetzt werden;
In Sachsen wurde für die gesamte staatliche Polizei der Ausnahmezustand verhängt (Loest, Pistole 47).
Aus|nah|me|zu|stand, der:a) außergewöhnlicher, unüblicher, eine Ausnahme darstellender Zustand;
b) (Staatsrecht) in Ausnahmesituationen, wie sie z. B. durch Krieg, Aufruhr, eine Naturkatastrophe hervorgerufen werden können, geltender Rechtszustand, in dem bestimmte Staatsorgane (z. B. Regierung, Polizei, Militär) besondere Vollmachten erhalten:
während des Ausnahmezustands kann die Verfassung außer Kraft gesetzt werden;
In Sachsen wurde für die gesamte staatliche Polizei der Ausnahmezustand verhängt (Loest, Pistole 47).