Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ausloben
aus|lo|ben :1. (Rechtssprache) als Belohnung aussetzen:
für die Aufklärung eines Verbrechens einen Geldbetrag ausloben;
Henkel veranstaltete einen Wettbewerb …, bei dem für jeden akzeptablen Namen 50 Mark ausgelobt waren (Spiegel 13, 1966, 115).
2. (einen Wettbewerb) ↑ "ausschreiben" (3):
Denn eine Boulevardzeitung sucht die Nähe zur Jugend und hat deshalb zielgruppengerecht ein schwieriges Preisrätsel ausgelobt (SZ 29. 4. 99, 2);
Der … Bildhauer … gehörte zu den Teilnehmern des Wettbewerbs, der für die Neckartor-Gestaltung ausgelobt wurde (MM 1. 10. 80, 40).
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