Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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ausleihen
aus|lei|hen:1. sich etwas, jemanden bei jemandem leihen:
ich habe [mir] ein Buch [bei, von ihrem Freund] ausgeliehen;
mit einem Theaterdirektor in Wien …, von dem er sich einen Schauspieler ausleihen wollte (K. Mann, Mephisto 361).
2. jemandem etwas, jemanden leihen, borgen; etwas verleihen:
ich habe ihm/an ihn ein Buch ausgeliehen;
der Verein hat einen Spieler ausgeliehen;
Sie leihen mir auf eine Stunde Ihre Maschine aus (Gaiser, Jagd 57);
dieser Film … wird heute noch von den Bildstellen ausgeliehen (Kempowski, Immer 57);
dass es nicht so einfach ist, seine Person auszuleihen (Th. Mann, Krull 286);
Heute sollen sogar 40 BVG-Busfahrer an die Stadtreinigung ausgeliehen werden (Welt 24. 11. 65, 13).
aus|lei|hen
ich habe [mir] ein Buch [bei, von ihrem Freund] ausgeliehen;
mit einem Theaterdirektor in Wien …, von dem er sich einen Schauspieler ausleihen wollte (K. Mann, Mephisto 361).
2. jemandem etwas, jemanden leihen, borgen; etwas verleihen:
ich habe ihm/an ihn ein Buch ausgeliehen;
der Verein hat einen Spieler ausgeliehen;
Sie leihen mir auf eine Stunde Ihre Maschine aus (Gaiser, Jagd 57);
dieser Film … wird heute noch von den Bildstellen ausgeliehen (Kempowski, Immer 57);
dass es nicht so einfach ist, seine Person auszuleihen (Th. Mann, Krull 286);
Heute sollen sogar 40 BVG-Busfahrer an die Stadtreinigung ausgeliehen werden (Welt 24. 11. 65, 13).