Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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aus|le|gen :1. a) zur Ansicht, Einsichtnahme o. Ä. hinlegen, ausbreiten:
Waren [im Schaufenster] auslegen;
eine Liste auslegen;
b) (als Köder, Fangvorrichtung o. Ä.) an dafür ausgesuchten Stellen hinlegen:
Köder, Rattengift, Schlingen, eine Aalreuse auslegen;
c) (zur Entwicklung von Wachstum) in die Erde bringen; setzen:
Saatgut, Kartoffeln auslegen;
d) in die für die Funktion erforderliche Lage bringen:
Leitungen, Kabel auslegen;
die Ruder auslegen (in die für das Gleichgewicht des Bootes erforderliche Lage bringen).
2. a) an den dafür vorgesehenen Flächen ganz mit etwas bedecken, auskleiden:
einen Raum mit Teppichboden, einen Schrank [mit Papier] auslegen;
b) mit einer Einlegearbeit schmücken:
eine Tischplatte mit Elfenbein auslegen.
3. (eine Geldsumme) vorlegen, jemandem vorübergehend zur Verfügung stellen:
Geld [für jemanden] auslegen;
jemandem eine bestimmte Summe auslegen.
4. in bestimmter Weise deutend interpretieren:
jemandes Worte falsch auslegen;
etwas als Furcht auslegen;
etwas zu jemandes Gunsten auslegen;
ein Gesetz, eine Vorschrift, ein Gleichnis auslegen (inhaltlich erklären, erläutern);
dieser Grundsatz ist nicht radikal auszulegen (Noelle, Umfragen 168).
5. (Technik) auf eine bestimmte Leistung o. Ä. hin anlegen, einrichten, konstruieren:
der Motor ist für 180 km/h Höchstgeschwindigkeit ausgelegt.
6. (landschaftlich umgangssprachlich) sichtlich an Leibesumfang zunehmen:
du hast ganz schön ausgelegt.
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