Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ausklagen
aus|kla|gen :1. (gehoben)
a) klagend vorbringen, äußern:
sein Leid ausklagen;
Er … »klagt aus, was sein empfindsames Gemüt verletzt …« (Chr. Wolf, Nachdenken 123);
b) sein Leid klagen, sich klagend aussprechen:
sie hatte das Bedürfnis sich auszuklagen;
c) aufhören zu klagen:
es dauerte lange, bis er ausgeklagt hatte.
2. (Rechtssprache)
a) durch gerichtliche Klage eintreiben, einklagen:
die Miete, Schulden, eine Forderung ausklagen;
b) durch gerichtliche Klage zwingen, etwas aufzugeben, zu verlassen:
sie wurden aus ihrer Wohnung ausgeklagt.
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