Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
aushändigen
aus|hän|di|gen :(jemandem, der zu dem Empfang berechtigt ist) etwas übergeben, in die Hand geben:
jemandem Dokumente, Geld, seine Papiere aushändigen;
Jedem Interessenten muss ein Prospekt in dessen Heimatsprache ausgehändigt werden (SZ 17. 4. 99, V);
Morgen früh werden ihre Entlassungspapiere ausgehändigt (Grass, Hundejahre 435);
sie war … in der leeren Wohnung, um die Schlüssel an den Hausverwalter auszuhändigen (Frisch, Homo 285).
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