Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Ausgleich
Aus|gleich, der; -[e]s, -e:1. a) das Ausgleichen von Ungleichheiten, Gegensätzlichkeiten, Verschiedenheiten; Herstellung eines Gleichgewichts, einer Übereinstimmung:
auf [einen] Ausgleich bedacht sein;
b) etwas, was ein Gleichgewicht wiederherstellt; Entschädigung, Ersatz:
als Ausgleich, zum Ausgleich für seine sitzende Lebensweise treibt er Sport;
Mit dem Bundesversorgungsgesetz … wird versucht, Ausgleich für Schäden … zu erreichen (Fraenkel, Staat 317).
2. (Bankwesen) Kurzform von ↑ "Kontoausgleich".
3. (Ballspiele) Gleichstand des Torverhältnisses:
Er erzielte mit einem Linksschuss aus der Drehung heraus den Ausgleich (Walter, Spiele 14).
4. (Reiten)
a) das Bemühen, die nach Alter, Leistung u. a. unterschiedlichen Voraussetzungen von Rennpferden bei Rennen durch Auflegen von Gewichten auszugleichen;
b) ↑ "Ausgleichsrennen" (a).
5. (österreichische Rechtssprache) Vergleich eines Schuldners mit seinen Gläubigern, bei dem die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderung verzichten, um die Fortführung und Sanierung eines Unternehmens zu ermöglichen:
die Firma hat den Ausgleich angemeldet;
in den Ausgleich gehen;
Am Dienstag folgte die nächste Hiobsbotschaft für die rund 850 Mitarbeiter: Der Ausgleich ist gescheitert (Salzburger Nachr. 14. 5. 2003).
Aus|gleich, der; -[e]s, -e
auf [einen] Ausgleich bedacht sein;
b) etwas, was ein Gleichgewicht wiederherstellt; Entschädigung, Ersatz:
als Ausgleich, zum Ausgleich für seine sitzende Lebensweise treibt er Sport;
Mit dem Bundesversorgungsgesetz … wird versucht, Ausgleich für Schäden … zu erreichen (Fraenkel, Staat 317).
2. (Bankwesen) Kurzform von ↑ "Kontoausgleich".
3.
Er erzielte mit einem Linksschuss aus der Drehung heraus den Ausgleich (Walter, Spiele 14).
4. (Reiten)
a) das Bemühen, die nach Alter, Leistung u. a. unterschiedlichen Voraussetzungen von Rennpferden bei Rennen durch Auflegen von Gewichten auszugleichen;
b) ↑ "Ausgleichsrennen" (a).
5. (österreichische Rechtssprache) Vergleich eines Schuldners mit seinen Gläubigern, bei dem die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderung verzichten, um die Fortführung und Sanierung eines Unternehmens zu ermöglichen:
die Firma hat den Ausgleich angemeldet;
in den Ausgleich gehen;
Am Dienstag folgte die nächste Hiobsbotschaft für die rund 850 Mitarbeiter: Der Ausgleich ist gescheitert (Salzburger Nachr. 14. 5. 2003).