Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ausgewiesen
aus|ge|wie|sen [zu ↑ "ausweisen"]:a) nachweislich; nachgewiesen:
auch die Gemeinden erachten das Bedürfnis für ausgewiesen (NZZ 27. 8. 83, 30);
als sei eine solche Widerrechtlichkeit objektiv festgestellt und ausgewiesen (NZZ 10. 8. 84, 32);
b) (schweizerisch) mit Zeugnissen, Referenzen versehen:
Wir suchen … eine gut ausgewiesene … kaufm. Angestellte (Baselland. Zeitung 27. 3. 85, 16);
c) bezeichnet, gekennzeichnet, deklariert:
Als »Olivenöl« ausgewiesene Produkte sind dagegen in der Regel raffiniert (www.agrofood.at, 24. 4. 2009).
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