Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ausgemacht
aus|ge|macht [zu veraltet ausmachen = bis zu Ende machen]:1. sicher, gewiss feststehend, beschlossen:
etwas als ausgemacht voraussetzen;
als ausgemacht gelten;
zwischen den Jungs … ist ausgemachte Sache, es geht ein Gespenst um (A. Zweig, Grischa 81);
Ich kann nicht genesen, es ist ausgemacht (es steht fest; Th. Mann, Zauberberg 496).
2. a) sehr groß, ausgesprochen, vollkommen:
eine ausgemachte Dummheit, Schurkerei;
er ist ein ausgemachter Snob;
b) sehr, überaus, ausgesprochen:
das war ein ausgemacht schäbiges Verhalten.
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