Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Ausfertigung
Aus|fer|ti|gung, die; -, -en:a) das Ausfertigen:
kommt es … zur Ausfertigung eines Ehe- und Erbvertrages (Benrath, Konstanze 18);
b) ausgefertigtes Schriftstück o. Ä.:
müssen wir erst einen Lebenslauf in vier Ausfertigungen (in vier Exemplaren, vierfach ausgefertigt) einreichen? (Remarque, Obelisk 119);
c) (Rechtssprache) als Ersatz der Urschrift in gesetzlich vorgeschriebener Form gefertigte Abschrift eines amtlichen Schriftstücks (z. B. Urteil, notarielle Urkunde):
die Ausfertigung hat die Kraft des Originals;
d) durch Unterschrift vorgenommene Beurkundung eines Gesetzestextes vor dessen Verkündung:
Die Ausfertigung des Gesetzes obliegt meist dem Staatsoberhaupt, das aber in Demokratien nur selten ein eigenes sachliches Entscheidungsrecht hat (Fraenkel, Staat 116).
Aus|fer|ti|gung, die; -, -en:a) das Ausfertigen:
kommt es … zur Ausfertigung eines Ehe- und Erbvertrages (Benrath, Konstanze 18);
b) ausgefertigtes Schriftstück o. Ä.:
müssen wir erst einen Lebenslauf in vier Ausfertigungen (in vier Exemplaren, vierfach ausgefertigt) einreichen? (Remarque, Obelisk 119);
c) (Rechtssprache) als Ersatz der Urschrift in gesetzlich vorgeschriebener Form gefertigte Abschrift eines amtlichen Schriftstücks (z. B. Urteil, notarielle Urkunde):
die Ausfertigung hat die Kraft des Originals;
d) durch Unterschrift vorgenommene Beurkundung eines Gesetzestextes vor dessen Verkündung:
Die Ausfertigung des Gesetzes obliegt meist dem Staatsoberhaupt, das aber in Demokratien nur selten ein eigenes sachliches Entscheidungsrecht hat (Fraenkel, Staat 116).