Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ausfertigen
aus|fer|ti|gen :1. (Amtssprache)
a) in amtlicher Funktion schreiben, ausstellen:
einen Pass, ein Zeugnis, Attest ausfertigen;
b) in schriftlicher Form erstellen, ausarbeiten:
einen Vertrag ausfertigen;
c) in amtlicher Funktion unterzeichnen:
127 Gesetze hat er ausgefertigt (Spiegel 21, 1975, 24).
2. (österreichisch) (Gegenstände, Waren) fertigstellen, die letzten Feinheiten durchführen:
Die angeführten Fertigkeiten […] sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr […] zu vermitteln […] 23. Polieren und Ausfertigen (www.karosseriefachbetrieb.at/extern/Dokumente/Karosseriebauer-Ausbildungsordnung.pdf, 24. 4. 2009).
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