Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Ausfallbürgschaft
Aus|fall|bürg|schaft, die (Rechtssprache):Form der Bürgschaft, bei der der Bürge erst eintreten muss, wenn der Gläubiger eine völlig oder teilweise erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner nachweisen kann.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Ausfallbürgschaft