Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
[A]
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
Auseinandersetzung
Aus|ei|n|ạn|der|set|zung, die:1. eingehende Beschäftigung mit etwas:
die politische und ideologische Auseinandersetzung mit dem Nazismus (Leonhard, Revolution 165).
2. a) Diskussion, Debatte, [Streit]gespräch:
scharfe, erbitterte Auseinandersetzungen;
Die Plenardebatten dienen der politischen Auseinandersetzung über das Regierungsprogramm (Fraenkel, Staat 92);
b) [mit Worten ausgetragener] heftiger Streit, Kontroverse:
erregte, heftige Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten;
es war schon zu heftigen und sogar tätlichen Auseinandersetzungen gekommen (Mostar, Unschuldig 55);
Befürchtungen, dass es bei Gegendemonstrationen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt (MM 11. 1. 90, 6);
c) (zwischen Völkern) mit militärischen Mitteln ausgetragener Streit, Kampfhandlung:
eine militärische Auseinandersetzung;
die Beziehungen zwischen den Völkern wurden seit der letzten kriegerischen Auseinandersetzung zusehends milder und vertrauensvoller (Musil, Mann 1301);
Ü (Sport:) Gleich in der ersten Auseinandersetzung (im ersten Wettkampf) des Abends hatte mit dem 20-jährigen Bantamgewichtler … (NNN 23. 9. 87, 2).
3. (Rechtssprache) auf dem Rechtsweg vorgenommene Aufteilung von gemeinschaftlichem Besitz:
eine gerichtliche Auseinandersetzung herbeiführen;
die Erben beantragten die Auseinandersetzung.
Aus|ei|n|ạn|der|set|zung, die:1. eingehende Beschäftigung mit etwas:
die politische und ideologische Auseinandersetzung mit dem Nazismus (Leonhard, Revolution 165).
2. a) Diskussion, Debatte, [Streit]gespräch:
scharfe, erbitterte Auseinandersetzungen;
Die Plenardebatten dienen der politischen Auseinandersetzung über das Regierungsprogramm (Fraenkel, Staat 92);
b) [mit Worten ausgetragener] heftiger Streit, Kontroverse:
erregte, heftige Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten;
es war schon zu heftigen und sogar tätlichen Auseinandersetzungen gekommen (Mostar, Unschuldig 55);
Befürchtungen, dass es bei Gegendemonstrationen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt (MM 11. 1. 90, 6);
c) (zwischen Völkern) mit militärischen Mitteln ausgetragener Streit, Kampfhandlung:
eine militärische Auseinandersetzung;
die Beziehungen zwischen den Völkern wurden seit der letzten kriegerischen Auseinandersetzung zusehends milder und vertrauensvoller (Musil, Mann 1301);
Ü (Sport:) Gleich in der ersten Auseinandersetzung (im ersten Wettkampf) des Abends hatte mit dem 20-jährigen Bantamgewichtler … (NNN 23. 9. 87, 2).
3. (Rechtssprache) auf dem Rechtsweg vorgenommene Aufteilung von gemeinschaftlichem Besitz:
eine gerichtliche Auseinandersetzung herbeiführen;
die Erben beantragten die Auseinandersetzung.